Produkt/Dienstleistung

Virtual Office / Firmensitz und Postservices in der PostWerkStatt

PostWerkStatt, 4100 Ottensheim


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Dein Virtual Office in der PostWerkStatt. Sicher und einfach für Startups, Freelancer, Vereine und GmbHs.

Du bist selbständig, arbeitest gerne vom Homeoffice aus – möchtest aber deine Privatadresse nicht im Impressum, Kontakt oder auf Rechnungen veröffentlichen?
Du möchtest deine Fixkosten reduzieren und kein eigenes Büro mehr führen?
Deine Firma möchte einen Sitz in Österreich?

Dann verlege deine Geschäftsadresse in die PostWerkStatt, nutze unsere Büroservices, werde Teil unserer Community und vor allem:

Privat bleibt privat. Mit deinem Virtual Office in der PostWerkStatt in Oberösterreich. Handels-, gewerbe- und steuerrechtlich auf ganz sicherem Boden.

Leistungen
Mit deinem Firmensitz in der PostWerkStatt erhältst du Firmenschilder am Postkasten und beim Büroeingang sowie ein eigenes Postfach. Wir nehmen deine Post entgegen und benachrichtigen dich bei Posteingang. Du kannst die Sendungen entweder persönlich abholen oder uns die Erlaubnis erteilen, diese zu öffnen, scannen und dir per Email zukommen zu lassen. Gerne leiten wir Postsendungen auch postalisch weiter. Den genauen Prozess passen wir deinen Wünschen an und halten wir gemeinsam vertraglich fest.

Kosten
Dein Firmensitz in der PostWerkStatt inkl. unserer Postservices kostet (netto, zzgl. 20% USt) € 385 bei jährlicher Zahlung € 35 bei monatlicher Zahlung Allfällige Portospesen der Weiterleitung werden gesondert verrechnet. Für das Email-Service (Versand von Scans) fallen keine Extrakosten an.

Rechtliches
Dein Virtual Office ist unser Gewerbe des „Büroservices“. Dein Firmensitz in der PostWerkStatt ist keine Briefkastenfirma (Scheinstandort, um korrekt zu sein), sondern ein rechtskonformer, vollwertiger Firmensitz. Die Rechtssicherheit entsteht dadurch, dass du unsere Büroservices in Anspruch nimmst – also die Entgegennahme und Verarbeitung deiner Geschäftspost. Und natürlich dadurch, dass du je nach Bedarf jederzeit unser Arbeitsplätze und Seminarräume nutzen kannst und somit die PostWerkStatt nicht nur virtuell sondern auch ganz real zu deinem Büro, deinem Standort wird.

Bitte beachte
Verlegst du deinen Gewerbestandort, dann musst du bei der zuständigen Behörde um eine Standortverlegung ansuchen. Hast du deinen Standort auch wo anders, dann musst du in der PostWerkStatt eine zusätzliche Betriebsstätte anmelden. Und wenn du im Firmenbuch eingetragen bist, dann führt dich natürlich dein erster Weg zum zuständigen Handelsgericht. Für das Finanzamt ist weniger der Firmensitz relevant, sondern der Ort, an dem du tatsächlich arbeitest, lasse dich dazu von deiner Steuerberatung beraten. Bei der SVS kannst/solltest du deine neue Adresse bekanntgeben - musst du aber nicht unbedingt.

Zustelladresse
Im Gegensatz zu einem Postfach gilt dein Firmensitz in der PostWerkStatt auch als Zustelladresse für behördliche Schreiben sowie als Niederlassung im Sinne des Konsumentenschtzgesetzes.

Deine Anwesenheit im Büro
Nein, es ist nicht nötig, dass du selbst anwesend bist, um aus deinem Virtual Office einen rechtskonformen Firmensitz zu machen. Natürlich besteht die Möglichkeit dazu - wenn du einen unserer Arbeitsplätze oder einen Meetingraum mietest. Als Ersatz für deine Anwesenheit gilt unser Büroservice, der Rechts- und Zustellsicherheit für dich schafft.

Wir brauchen von dir
Wir müssen sicherstellen, dass du auch für das Unternehmen, das du bei uns anmeldest, zeichnungsberechtigt bist. Dazu brauchen wir von dir einen aktuellen Firmenbuch- und/oder GISA-Auszug und/oder eine Vollmacht des/der Eigentümer:in bzw. Geschäftsführer:in sowie sowie einen Personalausweis.

Wann kannst du starten?
Jederzeit. Sobald wir alle benötigten Unterlagen haben, der Vertrag unterzeichnet ist und wir uns 1x persönlich gesprochen haben kann es losgehen.

Kündigung
Du kannst mit nur 4 Wochen Frist jederzeit kündigen und bleibst so flexibel, wie du dies möchtest!

Weitere Auskünfte
Hast du noch Fragen bzw. möchtest du die Rechtskonformität deines neuen Virtual Offices selbst prüfen, dann wende dich z.B. an die WKO, Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister oder an deine rechtliche bzw. steuerliche Vertretung.


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