Bericht

Unwetterhilfe - Hilfsaktion der WKOÖ und SVS

WKO Urfahr-Umgebung, 4020 Linz


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Aufgrund der zahlreichen, ö-weiten Unwetter hat die WKÖ auch heuer wieder die Unwetter-Hilfsaktion mit der SVS ausgerufen.

Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Schadensfall insgesamt 10 % des entstandenen Schadens, maximal jedoch 10.000,-- Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 % von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 % von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 % von der WKÖ aufgebracht. Besteht keine SVS-Mitgliedschaft, wird deren Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen.

In OÖ ist diese Hilfsaktion wieder eine Anschlussförderung an den Katastrophenfonds des Landes OÖ. Wir übernehmen für die Förderauszahlung den vom Land festgestellten Schaden als Berechnungsgrundlage.

Ein Antrag beim Katfonds des Landes ist für einen Antrag bei der WKOÖ Fördervoraussetzung. Der Nachweis einer finanziellen Notlage ist hier allerdings nicht erforderlich.

Wie kommen Unternehmen zu einer WKOÖ Hochwasserhilfe?

1. Antrag an den Katastrophenfonds des Landes OÖ stellen:
Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Formulare%20Land-%20und%20Forstwirtschaft/LWLD_LFW_E39_Katastrophenfonds_56a.pdf

2. Antrag Hochwasserhilfe der WKO Oberösterreich ausfüllen und samt Anlagen per E-Mail an: sc.gruenderservice@wkooe.at oder an die WKOÖ Förderservice, Hessenplatz 3, 4020 Linz schicken.
(Anmerkung: Derzeit kann der Schriftverkehr im e-Service nicht angepasst werden und die Anträge sind abweichend zur Richtlinie per Mail oder per Post einzubringen)<<

Für Fragen zur Abwicklung der WKOÖ Hochwasserhilfe steht das Förderservice gerne zur Verfügung:
Telefon: 05-90909-3562 oder per E-Mail: sc.gruenderservice@wkooe.at

Downloads

HWF Antrag + Zessionserklärung 2021.pdf
Richtlinie WKOÖ Hochwasserhilfe.pdf


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