Bericht

Radonschutz-Verordnung | Messverpflichtung für Unternehmen

WKO Urfahr-Umgebung, 4020 Linz


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Die neue Radonschutzverordnung legt neue Verpflichtungen für Unternehmen fest.
Die Radonbelastung für Mitarbeiter*innen in Arbeitsräumen ist zu minimieren. Auch Sie sind betroffen, weil der Standort Ihres Betriebes in einem Radonschutzgebiet liegt.
Es ist verpflichtend - insbesondere für Arbeitsplätze in Keller- und Erdgeschossen Radonmessungen bis August 2022 in Auftrag zu geben. EPU´s sind nicht betroffen, da sie keine Arbeitsplätze anbieten.

Es sind folgende Fristen einzuhalten:

Bestand eine betroffene Betriebsstätte bereits vor 1. August 2020, muss die Arbeitsgeberin/der Arbeitgeber bis 31.07.2022 eine Radonmessung bei einer ermächtigten Überwachungsstelle beauftragen.

Wird nach 1. August 2020 eine betroffene Betriebsstätte eröffnet, muss die Arbeitsgeberin/der Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten eine Radonmessung bei einer ermächtigten Überwachungsstelle beauftragen.

Hat die Messung ergeben, dass der Referenzwert überschritten wird, hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Radonschutzmaßnahmen zu treffen. Eine Kontrollmessung ist zu veranlassen und – sofern erforderlich – die Abschätzung der Dosis zu beauftragen. Für diese Verpflichtung stehen 18 Monate ab Erhalt des Messergebnisses zur Verfügung. Diese Frist kann auf begründeten Antrag von der zuständigen Behörde verlängert werden.

Nach Erhalt der Dosisabschätzung muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen alle erforderlichen Unterlagen der zuständigen Behörde vorlegen.

Die Überschreitung dieser Fristen ist eine Verwaltungsübertretung.


Link zum Merkblatt: https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.865592&viewmode=content&portal=auva

Detaillierte Informationen:

»

wko.at

»

Leitfaden

»

Radonvorsorge- und Radonschutzgebiete

»

RnV: Radonschutzverordnung - Vorkehrungen am Arbeitsplatz und Schutzgebiete

»

FAQs Radon - Informationen und Meldepflichten für Unternehmen

»

Webinar Strahlenschutz Teil 1

»

Webinar Strahlenschutz Teil 2

Downloads

Leitfaden_RnSchutzgebiet_2021-06.pdf


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