Bericht

Förderung beim Fenstertausch in Oberösterreich

Fenster Schmidinger, 4201 Gramastetten


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Fenstertausch mit Fenster-Schmidinger: Profitieren Sie von staatlichen Förderungen!
Sie planen den Einbau neuer Fenster in Ihrem Eigenheim? Dann nehmen Sie eine sogenannte thermische Sanierung vor, bei der Sie von einer staatlichen Förderung profitieren können. Die thermische Sanierung hilft nachweislich dabei, die Heizkosten zu senken. Der Fenstertausch macht sich für Sie also auf jeden Fall bezahlt, da Ihre Energiekosten deutlich sinken werden.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt thermische Gebäudesanierungen und setzt damit einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität. Davon profitieren Sie als Hausbesitzer oder auch Mieter und können für einen Fenstertausch oder eine weitere Sanierung in Ihrem Wohnhaus eine staatliche Förderung erhalten. Interessant ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Sanierungscheck: Dank diesem werden thermische Sanierungen im privaten Bereich für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, gefördert.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen, ebenso wie Einzelbauteilsanierungen. Je nach Art der Sanierung beträgt die Förderung zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro. Wird ein Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, kann sogar ein Zuschlag gewährt werden. Es können maximal 30 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.

Warum sollten Sie die Förderung für sich in Anspruch nehmen?

Der Einbau neuer Fenster ist im ersten Augenblick eine recht hohe Ausgabe, die sich allerdings schon nach kurzer Zeit amortisiert. Nicht nur, dass Sie einen Großteil an Heizkosten sparen. Auch bekommen Sie einen Teil der Ausgaben durch die staatliche Förderung erstattet. Informieren Sie sich daher auf jeden Fall vor dem Einbau der Fenster darüber, welche Förderung Ihnen zusteht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten?

Damit Sie von einer staatlichen Förderung für Ihre neuen Fenster profitieren, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Um diese zu bekommen, müssen Sie entweder Eigentümer oder Mieter der Immobilie sein, in welche die Fenster eingebaut werden. Auch als Verwalter oder Bauberechtigter können Sie die Förderung beantragen. Wichtig ist weiterhin, dass die Immobilie Ihr momentaner Hauptwohnsitz ist. Das Haus beziehungsweise die Wohnung müssen Sie das ganze Jahr über nutzen.

Was wird überhaupt gefördert?

Möchten Sie die Förderung der thermischen Sanierung für sich beanspruchen, muss die Sanierung mindestens 1.000 Euro kosten. Förderfähig sind nicht nur Fenster, sondern auch folgende Bauelemente:

  • Sonnenschutz wie Rollläden oder Markisen
  • Haustüren
  • Solaranlagen
  • Heizungen
  • Außenwände
  • Kellerdecken
  • Dächer mit und ohne Dämmung

Neben der Untergrenze von 1.000 Euro gibt es allerdings auch eine Obergrenze: Diese liegt bei Mietern bei maximal 23.000 Euro. Sind Sie Hausbesitzer, darf die Förderung 750 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten.

Wie sieht die Förderung aus?

Bei der Förderung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erhalten die komplette Förderung einmalig ausgezahlt oder als sogenannten Annuitätenzuschuss. In diesem Fall erhalten Sie halbjährlich die finanzielle Unterstützung. Um diesen allerdings zu erhalten, gibt es eine weitere Voraussetzung. Sie müssen für die Sanierung einen Kredit bei der Bank aufgenommen haben, der eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren hat. Ist das der Fall, bekommen Sie eine Basisförderung, die ein Viertel des aufgenommenen Kredites beträgt. Der Zuschuss wird Ihnen dann für einen maximalen Zeitraum von zwölf Jahren einmal im Halbjahr ausgezahlt. Bei einem Einmalzuschuss verhält es sich etwas anders: Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 15 Prozent Ihrer gesamten Sanierungskosten.

Wo und wann müssen Sie die Förderung beantragen?

Ganz wichtig: Sie müssen einen Förderantrag einreichen, ehe die Baumaßnahmen beginnen. Ist die Baumaßnahme dann beendet und Sie haben alle Rechnungen beisammen, können Sie um Unterstützung ansuchen. Auf folgende Fragen sollten Sie dann vorbereitet sein:

  • Wie erfolgte die Sanierung genau?
  • Haben Sie eine Finanzierung in Anspruch genommen und wenn ja, welche?
  • Wie groß ist Ihr Haus und wie viele Personen leben dort?
  • Sind Sie als Privatperson Förderungswerber?

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie alle Rechnungen und weitere Zahlungsbelege vorlegen können. Haben Sie einen Kredit aufgenommen, halten Sie auch die Kreditzusage bereit. Ein weiteres wichtiges Dokument, das Sie benötigen, ist das Wohnhaussanierung-Ansuchen.

Was für Ihre Förderung gilt und wo Sie diese beantragen können, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten informieren Sie sich direkt auf den jeweiligen Webseiten, die wir Ihnen für Oberösterreich nachfolgend notiert haben:

Förderungen in Oberösterreich:

Wir hoffen, wir konnten Sie nun über die Vorteile einer thermischen Sanierung überzeugen und Sie versäumen es nicht, die Förderungen für sich in Anspruch zu nehmen. Wichtig: Informieren Sie sich unbedingt vor Beginn Ihres Bauvorhabens über die aktuellen Rahmenbedingungen, denn diese ändern sich von Jahr zu Jahr.

Haben Sie Interesse an einer persönlichen Beratung? Wir laden Sie in unseren Schauraum in Gramastetten ein. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin. Für ein Angebot empfehlen wir Ihnen eine vor Ort Besichtigung bei Ihnen zuhause. Bitte vereinbaren Sie hierfür auch einen Termin mit uns:

Fenster-Schmidinger GmbH
Gewerbepark 6 / 4201 Gramastetten
+43 7239 7031 / office@fensterschmidinger.at
www.fenster-schmidinger.at

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